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Kardiale Rehabilitation

Stationäre Rehabilitation
Ambulante Rehabilitation


Wir empfehlen praktisch ausnahmslos allen Patienten die Teilnahme an einem postoperativen kardialen Rehabilitationsprogramm. Über 95% unserer Patienten nehmen denn auch an einem Rehaprogramm teil. Die Patienten werden in der Regel anlässlich des präoperativen Aufklärungsgesprächs auf die verschiedenen Möglichkeiten mit ihren Vor- und Nachteilen hingewiesen und aufgefordert, sich im Vorfeld darüber Gedanken zu machen. Aufgrund verschiedener Entwicklungen hat dabei der Anteil an stationären gegenüber ambulanten Rehaformen stetig abgenommen. Heute werden schätzungsweise 2/3 unserer Patienten ambulant rehabilitiert.
Für die Rehabilitation ist ein erneutes Kostengutsprachegesuch an die KK des Patienten nötig, welches innerhalb von 4-5 Arbeitstagen von der KK beantwortet wird. Zudem muss eine Anmeldung an der Rehainstitution vorgenommen werden. Beides wird von unseren Disponentinnen der Klinik jeweils am 1. oder 2. postoperativen Tag organisiert.

Unterschiede ambulante-stationäre Rehabilitation:
Die ambulante kardiale Reha ist eine Pflichtleistung und wird von der KK immer vergütet. Anders die stationäre kardiale Reha: Diese wird von der KK nur übernommen, wenn eine der nachfolgenden Bedingungen beim Patienten vorliegt:

Medizinische Gründe, die eine stationäre Betreuung über die Spitalphase hinaus nötig machen
Ungünstige häusliche oder soziale Bedingungen (alleinstehend, eigener Betrieb zu Hause, Kleinkinder, viele Treppen)
Unzumutbarer Weg zur nächstgelegenen ambulanten Rehainstitution

Die KK verlangen in der Regel, dass die stationäre Reha unmittelbar, d.h. am Austrittstag vom Spital angetreten wird, ansonsten sie die Kostenübernahme verweigern können. Die Patienten müssen deshalb bis zur schriftlichen Vorlage der Kostengutsprache hospitalisiert bleiben und müssen in der Regel am gleichen Tag, an dem sie das Spital verlassen, in der Rehaklinik eintreten. Der Transport erfolgt in der Regel privat, ein Transport kann aber im Bedarfsfall von uns organisiert werden und muss vom Patient selber bezahlt werden. Die KK übernehmen solche Reisekosten in der Regel nicht.

Die ambulante Reha hat gegenüber der stationären verschiedene Vorteile:
Sie ist eine Pflichtleistung der KK, es gibt keine unnötigen und meist die Hospitalisation verlängernden Diskussionen mit der KK um Kostengutsprache.
Der Austritt kann nach rein medizinischen Überlegungen frei zusammen mit dem Patienten gewählt werden, es bedarf keine Koordination mit Dritten.
Dem Patienten soll nach Spitalaustritt mindestens noch 7-10 Tage passive Erholung vom Eingriff gegönnt werden, damit bis zur erste Sitzung der ambulanten Reha ca. 4 Wochen vergangen sind. Dies ermöglicht es dem Organismus des Patienten, aus der postoperativen katabolen Stressphase zu gelangen, um dann in der Erholungs- und Aufbauphase maximal vom Rehaprogramm zu profitieren. Ein zu früh einsetzendes Programm (wie es meist das stationäre Programm ist) erfüllt seinen Zweck nicht. Das ambulante Programm dauert zudem wesentlich länger (8-12W), was sehr sinnvoll ist, denn die meisten Fortschritte erzielen die Patienten nach ca 6-8 Wochen. Demgegenüber ist das stationäre Programm viel zu kurz, zumal es von ursprünglich 4 W auf nunmehr noch 2- maximal 3 W von den KK gekürzt wurde.
Bei Berufstätigen kann die ambulante Reha zudem in der 2. Phase berufsbegleitend ausgeführt werden, sofern eine teilzeitliche Arbeitsaufnahme möglich ist.